Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.06.1988

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   OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87   

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https://dejure.org/1988,6780
OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87 (https://dejure.org/1988,6780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.04.1988 - 20 U 252/87 (https://dejure.org/1988,6780)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. April 1988 - 20 U 252/87 (https://dejure.org/1988,6780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsverweigerung eines Versicherers aufgrund arglistig bei Vertragschluss unterbliebener Aufklärung durch den Versicherten; Rücktritt vom Vertrag wegen Verletzung einer Anzeigepflicht; Anzeigepflicht eines Versicherten im Hinblick auf seine langjährige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1988, 314
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87
    Die Rechtsnatur des Schuldbestätigungsvertrages weist damit dem Vergleich ähnliche Züge auf (BGH VersR 84, 383, 384; BGHZ 66, 250, 253; Münchner Kommentar-Hüffer, 2. Aufl. 1986, § 781 Rdnr. 27 f).

    Die Beklagte hat ihre Erklärung der Erfüllungsbereitschaft nicht zu dem Zweck abgegeben, ihn dadurch etwa von sofortigen Maßnahmen abzuhalten oder ihm auch nur den Beweis zu erleichtern (vgl. BGHZ 66, 250, 254).

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87
    Die Rechtsnatur des Schuldbestätigungsvertrages weist damit dem Vergleich ähnliche Züge auf (BGH VersR 84, 383, 384; BGHZ 66, 250, 253; Münchner Kommentar-Hüffer, 2. Aufl. 1986, § 781 Rdnr. 27 f).

    So hat der Bundesgerichtshof etwa entschieden, daß nach einer Alleinschulderklärung am Unfallort der Erklärende die Unrichtigkeit seiner Erklärungen nachweisen muß (VersR 84, 383, 384) oder daß bei einer Drittschuldnererklärung nach § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO der Drittschuldner das Nichtbestehen der gepfändeten Forderung bzw. das Bestehen von Einwendungen oder Einreden beweisen muß (NJW 1978, 44, 45 im Anschluß an Marburger JR 72, 7).

  • BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 264/80

    Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag - Rücktritt vom

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87
    Zwar ist die Anfechtung fristgerecht, § 124 Abs. 2 BGB, erklärt und an den richtigen Empfänger gerichtet worden, § 123 Abs. 2 Satz 2 BGB; § 11 AVB (hierzu BGH VersR 1982, 746 = NJW 2314).

    Der Rücktritt ist, hierüber streiten die Parteien auch nicht, fristgerecht und gegenüber dem Kläger als dem Inhaber des Versicherungsscheines und damit dem richtigen Erklärungsempfänger (hierzu BGH VersR 82, 746 = NJW 2314) erklärt worden.

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87
    Zwar soll nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die bei der Antragsaufnahme erlangte Kenntnis des Versicherungsagenten der Versicherung auch dann als eigene Kenntnis zurechenbar sein, wenn der Umstand in das Antragsformular nicht aufgenommen worden ist (BGH VersR 88, 234, 236 = NJW 973).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87
    So hat der Bundesgerichtshof etwa entschieden, daß nach einer Alleinschulderklärung am Unfallort der Erklärende die Unrichtigkeit seiner Erklärungen nachweisen muß (VersR 84, 383, 384) oder daß bei einer Drittschuldnererklärung nach § 840 Abs. 1 Nr. 1 ZPO der Drittschuldner das Nichtbestehen der gepfändeten Forderung bzw. das Bestehen von Einwendungen oder Einreden beweisen muß (NJW 1978, 44, 45 im Anschluß an Marburger JR 72, 7).
  • BGH, 03.11.1966 - II ZR 52/64

    Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung für die Tätigkeit als Helfer in

    Auszug aus OLG Hamm, 15.04.1988 - 20 U 252/87
    Eine Obliegenheitsverletzung liegt deshalb schon objektiv (BGH NJW 67, 776, 778) nur wegen der Tuberkulosebehandlung vor.
  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Andere vertreten die Auffassung, es sei gemäß § 6 Abs. 3 VVG Sache des Bereicherungsschuldners zu beweisen, daß kein Vorsatz gegeben sei, wenn der objektive Tatbestand der Obliegenheitsverletzung feststehe (OLG Hamm, r+s 1988, 314; LG Köln, r+s 1987, 89; Kollhosser in Prölss/Martin aaO. § 55 Anm. 3 c; Bach/Langheid, Aktuelle Rechtsfragen der Versicherungsvertragspraxis 2. Aufl. S. 349f.).
  • OLG Hamm, 28.01.2015 - 20 U 216/14

    Begriff der Überschwemmung i.S. von § 8 BEW 2006

    Ein solcher Anlass besteht nur dann, wenn zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtlich erhebliche Punkte geherrscht hat (vgl. Senat, Urt. v. 15.04.1988, 20 U 252/87, juris, Rn. 56, r+s 1988, 315).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.06.1988 - 5 U 296/87   

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OLG Köln, Entscheidung vom 30. Juni 1988 - 5 U 296/87 (https://dejure.org/1988,10664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1988, 314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 30.06.1988 - 5 U 296/87
    Dem steht nicht entgegen, daß der Nachlaßverwalter Vorbehalte zur Abwicklung gemacht hat (vergleiche BGH, 1964-05-04, II ZR 153/61, BGHZ 41, 327).
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